Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutz
Termine vereinbaren
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Der Ersttermin ist telefonisch zu vereinbaren.
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Die weiteren Termine werden gemeinsam vereinbart und sind verlässlich einzuhalten.
Termine absagen
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Im Krankheitsfall oder aufgrund besonderer Umstände sind Termine bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per SMS-Nachricht abzusagen.
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Bei Nichteinhaltung der Frist werden die gesamten Kosten der Behandlung in Rechnung gestellt. Diese werden von der Krankenversicherung nicht zurückerstattet.
Ärztliche Verordnung
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Für die Behandlung ist zwingend eine ärztliche Verordnung / Zuweisung erforderlich.
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Ausschließlich präventive Leistungen dürfen nur gegenüber gesunden Personen erfolgen.
Der Patient ist verpflichtet
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wenn er unter Schmerzen leidet oder wenn ihm andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sind, dies der Heilmasseurin sofort mitzuteilen.
Schritte zur Therapie und Kostenrückerstattung
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Ärztliche Verordnung zur Heilmassagebehandlung holen.
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Bewilligung der Verordnung durch Krankenkasse VOR Therapiebeginn durch chefärztlichen Dienst.
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Rechnung und bewilligte Verordnung / + Originalzuweisung sowie Nachweis der erfolgten Zahlung (Kontoauszug) bei der Kasse einreichen.
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Rückerstattung des Kassatarifs auf dein Konto.
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Solltest du eine Zusatzversicherung/ private Versicherung haben, kannst du dort um die Rückerstattung des restlichen Betrags ansuchen.
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Bitte beachte, dass die Krankenkasse nur EINEN KLEINEN TEIL DER KOSTEN übernimmt.
Verrechnung
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Die Behandlungskosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, Behandlungsdauer, benötigtem Material, evtl. Anfahrtskosten und werden vor Behandlungsbeginn bekannt gegeben.
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Anfallende Kosten sind umgehend nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen.
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Bevorzugte Zahlung mittels Banküberweisung am Ende der Behandlungsserie.
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Barzahlung am Ende der Behandlungsserie oder in Teilbeträgen möglich – bitte um Bekanntgabe.
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Bei Zahlungsverzug durch Patienten werden – nach Zahlungserinnerung und 1. Mahnung – Mahnspesen gemäß der Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstitute sowie Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozent pro Jahr verrechnet.
Dokumentation – Datenschutz & DSGVO
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Heilmasseure sind gesetzlich zur Dokumentation verpflichtet und müssen diese mindestens 10 Jahre aufbewahren. Durch die gesetzliche Verpflichtung muss keine dezidierte Einverständniserklärung vom Patienten eingeholt werden.
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Ihre Persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Sozialversicherungsnummer, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse), gesundheitsbezogenen Daten (Versicherungsdaten, Krankengeschichte, Befunde, Diagnose, Rezepte, Überweisungen, Behandlungs-Historie, Behandlungsnotizen, Dateien) und administrativ notwendigen Daten (Rechnungsanschrift, bezogene Leistungen, Rechnungen, Belege) von Patienten werden DSGVO konform verarbeitet und gespeichert.
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Es werden keine Daten ohne Zustimmung des Patienten an Dritte weitergeleitet. Alle Informationen, die dem zuständigen Physiotherapeuten gegeben werden, unterliegen laut §11c des Bundesgesetzes über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) der absoluten Verschwiegenheitspflicht.
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Ohne Einverständnis des Patienten werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben.
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Der Patient ist gemäß Datenschutzgesetz jederzeit berechtigt eine umfangreiche Auskunftserteilung zu den zur Person des Patienten gespeicherten Daten anzufordern.
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Gemäß Datenschutzgesetz kann der Patient jederzeit die Berichtigung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Allgemeines
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Nach der Massage können innerhalb der ersten 24 bis 48 Stunden körperliche Reaktionen im Positiven wie auch als Erstreaktion auftreten. Der Patient ist verpflichtet den zuständigen Masseur darüber zu informieren.
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Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Tirol vereinbart. Es gilt das österreichische Recht.
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Sollten einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.
Die Verwendung der gewohnten männlichen Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen impliziert keine Benachteiligung anderer, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.